3. März 2022

Die VG Bildkunst und warum du Mitglied werden solltest


 
Vor einigen Wochen habe ich eine mittlere 4-stellige Summe von der VG Bildkunst überwiesen bekommen. Nur zwei Sachen habe ich dafür gemacht: Vor über 10 Jahren habe ich einen Wahrnehmungsvertrag mit der VG Bildkunst abgeschlossen und wurde Mitglied der Berufsgruppe II (mehr zu den Berufsgruppen weiter unten). Außerdem habe ich vor circa einem Jahr eine Online-Meldung über die im Jahr 2020 von mir eingenommenen Honorare über Nutzungsrechte an die VG Bildkunst gemeldet. Und dann .. tadaaa ... ein paar Monate später kam diese schöne Überraschung auf meinem Konto an.

Heute möchte ich deshalb über die VG Bildkunst sprechen und warum du, falls du noch kein Mitglied bist, heute noch Mitglied werden solltest.
 

Wer ist die VG Bildkunst?

Die VG Bildkunst ist eine sogenannte Verwertungsgesellschaft für Urheber*innen. Daneben gibt es in Deutschland auch noch die VG Wort für Textautor*innen und die GEMA für Musiker*innen.

Gegründet wurde die VG Bildkunst in den 1970er Jahren – und zwar von Bildurheber*innen. Als Verein zur kollektiven Wahrnehmung von Urheberrechten nimmt sie die Rechte und Ansprüche ihrer Mitglieder wahr.
 

Was macht die VG Bildkunst?

Was bedeutet das genau? Als einzelne kreative Person kannst du zwar mit deinen Auftraggeber*innen klar den Umfang der eingeräumten Nutzungsrechte verhandeln und – im Falle einer illegalen Nutzung – auch verbieten oder eine Nachvergütung einfordern. Anders ist das bei privaten, nicht öffentlichen Nutzungen. Wenn eine Person ein Buch aus einer Bibliothek ausleiht und sich einige Seiten mit deinen Werken herauskopiert, dann ist das rechtlich in Ordnung. Das Gleiche gilt, wenn sich ein Mensch deine Illustration, die du auf deiner Website zeigst, ausdruckt und an den Kühlschrank pinnt. Allerdings gehen dir dabei als Urheber*in der kopierten Werke auf diese Weise eigentlich Einnahmen verloren. Denn du kannst sie nicht in Rechnung stellen.

Genau dafür gibt es die VG Bildkunst. Sie sammelt die Gelder der sogenannten Bibliothekstantiemen, die Privatkopievergütung und die sogenannte Geräteabgabe, die beim Kauf eines Computers, Druckers oder Scanners fällig wird, ein und verteilt diese Gelder als Tantiemen an ihre Mitglieder. Dabei geht sie sehr sorgsam vor und verteilt die Gelder auf eine Weise, die genau beachtet, wer was wann wo publiziert hat. Damit das auch klappt, melden die Urheber*innen jedes Jahr ihre Werke.
 

Die drei Berufsgruppen

In der VG Bildkunst sind aktuell über 60.000 Urheber*innen Mitglied. Diese teilen sich in drei Berufsgruppen auf.

Die Berufsgruppe I umfasst bildende Künstler*innen, Maler*innen, Bildhauer*innen und Architekt*innen. In dieser Berufsgruppe sind also Künstler*innen gruppiert, die hauptsächlich im Kontext der freien Kunst arbeiten.

In der Berufsgruppe II versammelt alle kreativen Unternehmer*innen, die in einem angewandten Kontext arbeiten, zum Beispiel Fotograf*innen, Bildjournalist*innen, Grafiker*innen, Illustrator*innen, Designer*innen, Karikaturist*innen, Pressezeichner*innen und Bildagenturen.

Die Berufsgruppe III versammelt alle Filmleute, also zum Beispiel Regisseur*innen, Kameraleute, Editor*innen, Szenenbildner*innen, Kostümbildner*innen und Trickfilmzeichner*innen.

Während die VG Bildkunst für die Berufsgruppe I auch die Lizenzierung von Werken übernimmt und somit die Exklusivrechte an den Werken innehat, vertritt sie für die Berufsgruppe II nur die Folgerechte, Bibliothekstantieme, Privatkopievergütung, Pressespiegelvergütung, Lesezirkelvermietung und Weitersendevergütung.

Das bedeutet, dass du als Mitglied der Berufsgruppe II weiterhin deine eigene Arbeit lizenzieren kannst. Und das ist ja wichtig, weil wir als kreative Unternehmer*innen genau davon leben. Das Gleiche gilt für die Berufsgruppe III.

Für Designer*innen und Illustrierende ist deshalb in den meisten Fällen die Berufsgruppe II die richtige Wahl.
 

Wie kannst du Mitglied werden?

Mitglieder der VG Bild-Kunst können sowohl Urheber*innen der drei Berufsgruppen sowie deren Erben werden. Die Mitgliedschaft selbst ist kostenlos und kommt durch den Abschluss eines Wahrnehmungsvertrages zustande. Musterverträge findest du hier. Lass dich von den kompliziert klingenden Formulierungen nicht abschrecken. Solange du Mitglied der Berufsgruppe II wirst, behälst du alle für dein kreatives Unternehmen relevanten Nutzungsrechte an deinen Werken.

Aktuell ist es noch so, dass du dir den Wahrnehmungsvertrag nur postalisch zuschicken lassen kannst. Diesen sendest du dann per Post zusammen mit einer Personalausweiskopie zurück. Daneben bittet dich die VG Bildkunst auch, einen Nachweis über deine professionelle Tätigkeit als kreative Unternehmer*in einzusenden. Das kann ein Buch mit ISBN-Nummer sein oder auch eine Drucksache wie ein Magazin mit deiner Illustration, deinen Fotos oder deiner Gestaltung. Sofern vorhanden ist es auch sinnvoll, einen Nachweis deiner Mitgliedschaft in der Künstlersozialkasse anzuhängen.
 

Was kannst du melden? Und wie geht das?

Die Ausschüttungshöhe der Tantiemen hängt von den von dir gemeldeten Werken ab. In der Berufsgruppe II kannst du Bücher, Honorare für Nutzungsrechte-Einräumungen, Einzelbilder (zum Beispiel Bilder auf deiner eigenen Website), Werkpräsentationen und Kunst am Bau melden. Bücher brauchen üblicherweise eine ISBN-Nummer, um gemeldet zu werden. Bei Magazinen meldest du die an dich ausgezahlten Honorare. Auch wenn du keine Bücher oder Drucksachen mit ISBN-Nummer nachweisen kannst, kannst du zumindest deine Werke, die online verfügbar sind, melden. Auf diese Weise werden dir Tantiemen für zum Beispiel die Werke auf deiner Website ausgeschüttet.

Deine Werke kannst du über das ganze Jahr über ein Online-Meldeportal melden. Es gibt eine Meldefrist pro Jahr. Aktuell ist das der 30. Juni des Folgejahres. Bist du Mitglied, wirst du von der VG Bildkunst rechtzeitig über die Meldetermine per Email informiert. Hast du dann die Werke des letzten Jahres gemeldet, kommt meistens um Weihnachten herum eine schöne Überraschung auf deinem Konto an.
 

Und du?

Deshalb heute die Frage an dich: Bist du schon Mitglied? Und wenn nicht, was hält dich davon ab? Ich weiß: Es klingt fast zu gut, um wahr zu sein. Aber eine Mitgliedschaft in der VG Bildkunst ist wirklich eine tolle Sache ohne Haken. Melde dich heute noch an.

Wenn du noch weitere Informationen dazu möchtest, kannst du hier auch noch einmal das Infoblatt zur VG Bildkunst der Illustratoren Organisation studieren. Und dann ... anmelden. Los! Jetzt! 😺
 

Darf ich dich um einen Gefallen bitten?

Für den Verkauf von Büchern sind gute Bewertungen enorm wichtig. Wenn du mein Buch »Die gute Mappe« schon gelesen hast und es dir gefällt, hilfst du mir sehr mit einer Rezension auf Amazon und Co. Du kannst sogar eine Bewertung hinterlassen, wenn du das Buch in einem anderen Buchladen gekauft hast (was ich begrüße). Sharing is caring! Danke dafür! Und auch ein ❤️ und ein Danke an die, die schon eine Rezension geschrieben haben.

 
Hast du noch mehr Portfolio-Fragen? Schreib mir gern, dann nehme ich diese gern in den kommenden Blogposts auf.

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6 comments on “Die VG Bildkunst und warum du Mitglied werden solltest”

  1. Liebe Franziska,
    ich höre dir seit deinem ersten Podcast zu (immer fünf Sterne!), habe dein wunderbares Buch „Die gute Mappe“ gelesen und mich duch all deine wertvollen Impulse unglaublich gut informiert und gestärkt gefühlt. Durch dich bin ich auch endlich in die Illustrator*innen Organisation eingetreten. Nun dieser Podcast mit schon wieder so einem tollen Tipp. Ich bin schon seit so vielen Jahren Illustratorin und ärgere mich natürlich, dass ich durch eine Mitgliedschaft bei der VG Bild-Kunst bereits ein kleines Vermögen hätte anhäufen können. Erst durch deinen Beitrag habe ich das wirklich verstanden. Danke dafür und vielen Dank, dass du so unglaublich viel „Inside-Wissen“ teilst.
    Meine Frage an dich: Wie nur schaffst du das alles – was ist dein Zeiteinteilungsgeheimnis? Du bist Künstlerin, du bist Coach, du sprichst vermutlich finnisch (was vermutlich ungefähr so schwer ist, wie chinesisch?) und bewegst dich, wie es scheint, leicht und sicher im gute-Gesetze-Dschungel …
    Herzliche und bewundernde Grüße von
    Maren

    1. Liebe Maren, 🙂 ganz herzlichen Dank für deine lieben Worte und dein tolles Feedback. Das macht mich froh und sehr glücklich!! Zu deiner Frage: Von außen sieht es wahrscheinlich immer leichter aus als es ist. Auch ich stolpere immer wieder und lerne jeden Tag. Mit der Zeit, von der irgendwie nie genug da zu sein scheint, habe ich für mich herausgefunden, dass Prioritätensetzen mir hilft, in kurzer Zeit Dinge auf die Beine zu stellen. Die anderen Dinge treten dann kurz mal in den Hintergrund, aber dürfen bleiben. Sie kommen, wenn die Zeit reif ist, auch dran. Am Ende kann man nur eine Sache im Moment machen, Multitasking gibt es ja eigentlich nicht wirklich. Auch die Auseinandersetzung mit meiner inneren Perfektionistin hat vieles leichter gemacht. Allerdings habe ich lange gegen sie gekämpft und weiß jetzt, dass sie Wohlwollen und Geduld verdient. Dann entspannt sie sich und hört auf, herumzukritisieren und Kraft zu rauben. Und damit einher kommt die Akzeptanz, dass auch unperfekt alles in Ordnung ist. Deshalb spreche ich auch noch kein Finnisch, auch wenn ich das wirklich gerne würde. Das wird in der Zukunft kommen. Den Gesetzes-Dschungel habe in in meiner Vorstandsarbeit in der IO kennengelernt. Als Vorstandsmitglied lernt man so schnell und so viel in ganz kurzer Zeit, zusammen in einem Team aus ganz tollen Menschen. Kann ich nur jedem Mitglied empfehlen. 🙂

      Ganz herzliche Grüße aus Tampere,
      Franziska

  2. Hallo liebe Franziska.
    Gerade bin ich über diesen Artikel gestolpert...auf der Suche nach einem Tipp! Ich unternehme immer mal wieder Versuche Mitglied in der VG Bildkunst zu werden - und es klappt einfach nicht. Dabei ist es auf den ersten Blick so einfach. Für mich kommt die Berufsgruppe III (Filmleute) am ehesten in Frage. Ich habe schon einen Wahrnehmungsvertrag auf dem Tisch gehabt und einige Telefonate mit dem Verein geführt, und mir wurde gesagt, ja, Filmleute werden nur aufgenommen, wenn sie fürs TV arbeiten. Internet, Ausstellungen, Filmfestivals, all diese Auswertungswege zählen leider nicht. Was schade ist, denn ich arbeite (bisher) nicht fürs TV und habe es eigentlich auch nicht regelmäßig vor. Was tun? Hast Du als Kunst-Bloggerin-Podcasterin-Beraterin eventuell eine Idee, wie es trotzdem mit der Aufnahme klappen könnte? Danke vorab!

    1. Liebe Anya, vielen Dank für deine Frage. Und ja, es ist wirklich so, dass es für die VG Bildkunst Regeln gibt, wer rein darf und wer nicht. Und die sind nicht immer nachvollziehbar. Mein Tipp wäre, immer mal wieder zu überprüfen, ob sich ggf. die Bedingungen geändert haben, und dich in deinem Berufsverband zu informieren, inwieweit dieser sich für die Anerkennung deiner Arbeit in der VG Bildkunst einsetzt. Ob eine Berufsgruppe berücksichtigt wird, hat nämlich auch damit zu tun, ob die Berufsverbände diese Themen in den Gremien der VG BK sichtbar machen. Liebe grüße, Franziska

    1. Liebe Lisa,
      vielen Dank für deinen Kommentar. Und nein, die VG Bildkunst ist für Bücher und Veröffentlichungen in Deutschland. Der Wohnort der kreativen Person ist also egal, nur der Publikationsort muss in Detschland sein. 🙂 Wenn du also für deutsche Verlage arbeitest, kannst du auch mit einem Wohnsitz in Österreich Mitglied werden.

      Liebe Grüße
      Franziska

Für Dich!

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Franziska Walther, Sehenistgold®