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Weitere InformationenHeute möchte ich deshalb über die VG Bildkunst sprechen und warum du, falls du noch kein Mitglied bist, heute noch Mitglied werden solltest.
Die VG Bildkunst ist eine sogenannte Verwertungsgesellschaft für Urheber*innen. Daneben gibt es in Deutschland auch noch die VG Wort für Textautor*innen und die GEMA für Musiker*innen.
Gegründet wurde die VG Bildkunst in den 1970er Jahren – und zwar von Bildurheber*innen. Als Verein zur kollektiven Wahrnehmung von Urheberrechten nimmt sie die Rechte und Ansprüche ihrer Mitglieder wahr.
Was bedeutet das genau? Als einzelne kreative Person kannst du zwar mit deinen Auftraggeber*innen klar den Umfang der eingeräumten Nutzungsrechte verhandeln und – im Falle einer illegalen Nutzung – auch verbieten oder eine Nachvergütung einfordern. Anders ist das bei privaten, nicht öffentlichen Nutzungen. Wenn eine Person ein Buch aus einer Bibliothek ausleiht und sich einige Seiten mit deinen Werken herauskopiert, dann ist das rechtlich in Ordnung. Das Gleiche gilt, wenn sich ein Mensch deine Illustration, die du auf deiner Website zeigst, ausdruckt und an den Kühlschrank pinnt. Allerdings gehen dir dabei als Urheber*in der kopierten Werke auf diese Weise eigentlich Einnahmen verloren. Denn du kannst sie nicht in Rechnung stellen.
Genau dafür gibt es die VG Bildkunst. Sie sammelt die Gelder der sogenannten Bibliothekstantiemen, die Privatkopievergütung und die sogenannte Geräteabgabe, die beim Kauf eines Computers, Druckers oder Scanners fällig wird, ein und verteilt diese Gelder als Tantiemen an ihre Mitglieder. Dabei geht sie sehr sorgsam vor und verteilt die Gelder auf eine Weise, die genau beachtet, wer was wann wo publiziert hat. Damit das auch klappt, melden die Urheber*innen jedes Jahr ihre Werke.
In der VG Bildkunst sind aktuell über 60.000 Urheber*innen Mitglied. Diese teilen sich in drei Berufsgruppen auf.
Die Berufsgruppe I umfasst bildende Künstler*innen, Maler*innen, Bildhauer*innen und Architekt*innen. In dieser Berufsgruppe sind also Künstler*innen gruppiert, die hauptsächlich im Kontext der freien Kunst arbeiten.
In der Berufsgruppe II versammelt alle kreativen Unternehmer*innen, die in einem angewandten Kontext arbeiten, zum Beispiel Fotograf*innen, Bildjournalist*innen, Grafiker*innen, Illustrator*innen, Designer*innen, Karikaturist*innen, Pressezeichner*innen und Bildagenturen.
Die Berufsgruppe III versammelt alle Filmleute, also zum Beispiel Regisseur*innen, Kameraleute, Editor*innen, Szenenbildner*innen, Kostümbildner*innen und Trickfilmzeichner*innen.
Während die VG Bildkunst für die Berufsgruppe I auch die Lizenzierung von Werken übernimmt und somit die Exklusivrechte an den Werken innehat, vertritt sie für die Berufsgruppe II nur die Folgerechte, Bibliothekstantieme, Privatkopievergütung, Pressespiegelvergütung, Lesezirkelvermietung und Weitersendevergütung.
Das bedeutet, dass du als Mitglied der Berufsgruppe II weiterhin deine eigene Arbeit lizenzieren kannst. Und das ist ja wichtig, weil wir als kreative Unternehmer*innen genau davon leben. Das Gleiche gilt für die Berufsgruppe III.
Für Designer*innen und Illustrierende ist deshalb in den meisten Fällen die Berufsgruppe II die richtige Wahl.
Mitglieder der VG Bild-Kunst können sowohl Urheber*innen der drei Berufsgruppen sowie deren Erben werden. Die Mitgliedschaft selbst ist kostenlos und kommt durch den Abschluss eines Wahrnehmungsvertrages zustande. Musterverträge findest du hier. Lass dich von den kompliziert klingenden Formulierungen nicht abschrecken. Solange du Mitglied der Berufsgruppe II wirst, behälst du alle für dein kreatives Unternehmen relevanten Nutzungsrechte an deinen Werken.
Aktuell ist es noch so, dass du dir den Wahrnehmungsvertrag nur postalisch zuschicken lassen kannst. Diesen sendest du dann per Post zusammen mit einer Personalausweiskopie zurück. Daneben bittet dich die VG Bildkunst auch, einen Nachweis über deine professionelle Tätigkeit als kreative Unternehmer*in einzusenden. Das kann ein Buch mit ISBN-Nummer sein oder auch eine Drucksache wie ein Magazin mit deiner Illustration, deinen Fotos oder deiner Gestaltung. Sofern vorhanden ist es auch sinnvoll, einen Nachweis deiner Mitgliedschaft in der Künstlersozialkasse anzuhängen.
Die Ausschüttungshöhe der Tantiemen hängt von den von dir gemeldeten Werken ab. In der Berufsgruppe II kannst du Bücher, Honorare für Nutzungsrechte-Einräumungen, Einzelbilder (zum Beispiel Bilder auf deiner eigenen Website), Werkpräsentationen und Kunst am Bau melden. Bücher brauchen üblicherweise eine ISBN-Nummer, um gemeldet zu werden. Bei Magazinen meldest du die an dich ausgezahlten Honorare. Auch wenn du keine Bücher oder Drucksachen mit ISBN-Nummer nachweisen kannst, kannst du zumindest deine Werke, die online verfügbar sind, melden. Auf diese Weise werden dir Tantiemen für zum Beispiel die Werke auf deiner Website ausgeschüttet.
Deine Werke kannst du über das ganze Jahr über ein Online-Meldeportal melden. Es gibt eine Meldefrist pro Jahr. Aktuell ist das der 30. Juni des Folgejahres. Bist du Mitglied, wirst du von der VG Bildkunst rechtzeitig über die Meldetermine per Email informiert. Hast du dann die Werke des letzten Jahres gemeldet, kommt meistens um Weihnachten herum eine schöne Überraschung auf deinem Konto an.
Deshalb heute die Frage an dich: Bist du schon Mitglied? Und wenn nicht, was hält dich davon ab? Ich weiß: Es klingt fast zu gut, um wahr zu sein. Aber eine Mitgliedschaft in der VG Bildkunst ist wirklich eine tolle Sache ohne Haken. Melde dich heute noch an.
Wenn du noch weitere Informationen dazu möchtest, kannst du hier auch noch einmal das Infoblatt zur VG Bildkunst der Illustratoren Organisation studieren. Und dann ... anmelden. Los! Jetzt! 😺
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